Die Fünfteilung der dramatischen Handlung findet sich als
poetologische Forderung zuerst bei Horaz ("Ars poetica"
v. 189 ff.); verwirklicht ist sie zum 1. Mal in der römischen
Tragödie
bei Seneca. Im Anschluss an Horaz und Seneca erhebt die Dramaturgie
(vgl. Dramaturgie)
der Renaissance
(insbesondere J.C. Scaliger, 1561) und des Humanismus
die Gliederung eines Dramas in 5 Akte zu einem poetischen Gesetz,
das als in der Natur des Dramas selbst liegend angesehen wird.
Der Fünfakter wird damit zur typischen Bauform des europäischen
insbesondere des französischen, englischen und deutschen
Dramas der Neuzeit.
Während die Gliederung der dramatischen Handlung beim Dreiakter
(vgl. Dreiakter)
einen einfachen Spannungsbogen vom Ausgang des dramatischen
Konflikts über seine Entfaltung (vgl. Epitases)
bis zur seiner Auflösung umfasst, ist beim Fünfakter
nach der Exposition (vgl. Exposition)
(1. Akt) die Entfaltung des dramatischen Konflikts wiederum
in einen aufsteigenden und fallenden Handlungsteil gegliedert:
er steigert sich über mehrere Stufen bis zum Höhepunkt
der Krisis (2. und 3. Akt Epitasis); auf diesem Höhepunkt
schlägt die Handlung um (4. Akt: Katastasis, Peripetie
und fällt, wieder über mehrere Stufen , bis zur Lösung
des Konflikts in der Katastrophe (5. Akt).
1.
Akt
Exposition
[vgl. Exposition],
Einführung in die dramatische Handlung
2.
+ 3. Akt
Entfaltung
des Konflikts (Epitases [vgl. Epitasis]),
Steigerung der Handlung bis zum Höhepunkt der Krisis
(vgl. Krisis)
4.
Akt
Katastasis
(vgl. Katastasis),
Scheinlösung des Konflikts; Ausgangspunkt der Peripetie
(vgl. Peripetie),
5.
Akt
Katastrophe
(vgl. Katastrophe),
Zusammenbruch bzw. Lösung des Konflikts
Vom Standpunkt der handelnden Personen aus betrachtet, steht
die steigende Handlung unter der Kategorie des Wollens, die
fallende Handlung unter der Kategorie des Müssens.
Historie:
Im 17./18. Jh. entstanden Einakter (vgl. Einakter)
aus Zwischenspielen (vgl. Zwischenspiel)
von Akten größerer Aufführungen, deren Wandlung im 18./19. Jh.
zu unterschiedlichsten Variationen führte: mehrere einaktige
Dramen wurden am selben Abend gespielt, oder eine Kombination
von einaktigem Schauspiel und einaktigem Ballett usw.
Entsprechend der Konfliktfülle können einfache, wenig
verwickelte Handlungen in einem oder zwei Akten durchgeführt
werden. Seit dem 18. Jh. sind die Theateraufführungen vorzugsweise
in drei oder fünf Akte gegliedert.
Klassische und klassizistische Schauspiele oder Opern zeichnen
sich seit dem 17. Jh. durch fünf Akte aus. Die Gliederung des
Dramas in fünf Akte geht auf die Poetik
des Horaz zurück und trifft für das antike griechische Theater
nicht unumschränkt zu. Die Komödien
der römischen Dichter
Plautus und Terenz haben jedoch alle fünf Akte.
Die Teilung in vier Akte kommt im 19. Jh. spärlich vor;
entsprechend werden auch mehr als fünf Akte selten aufgeführt.
Stoff mit größerem Umfang wird von den Dichtern
in fünf Akte eingeteilt und mit einem Vor- (vgl. Vorspiel,
Prolog)
oder Nachspiel (vgl. Nachspiel,
Epilog)
versehen.
(Quelle: Metzler--Literatur-Lexikon: Begriffe
und Definitionen; hrsg. von Günther u. Irmgard Schweikle,
[Mitarb. Irmgard Ackermann ...]. - 2. überarbeitete Auflage,
Stuttgart: Metzler 1990; ISBN 3-476-00668-9.; S. 165, Autor:
Dr. Jürgen Kühnel, Siegen)
Sekundärliteratur
Frytag, G.: Die Technik des Dramas; Sprache: Deutsch; Leipzig 1863