Literaturgattung - Dramatik
Dramentheorie - Struktur

Fünfakter
ist die Bezeichnung für ein Drama in fünf Akten.

Explikation:

Die Fünfteilung der dramatischen Handlung findet sich als poetologische Forderung zuerst bei Horaz ("Ars poetica" v. 189 ff.); verwirklicht ist sie zum 1. Mal in der römischen Tragödie bei Seneca. Im Anschluss an Horaz und Seneca erhebt die Dramaturgie (vgl. Dramaturgie) der Renaissance (insbesondere J.C. Scaliger, 1561) und des Humanismus die Gliederung eines Dramas in 5 Akte zu einem poetischen Gesetz, das als in der Natur des Dramas selbst liegend angesehen wird. Der Fünfakter wird damit zur typischen Bauform des europäischen insbesondere des französischen, englischen und deutschen Dramas der Neuzeit.

Während die Gliederung der dramatischen Handlung beim Dreiakter (vgl. Dreiakter) einen einfachen Spannungsbogen vom Ausgang des dramatischen Konflikts über seine Entfaltung (vgl. Epitases) bis zur seiner Auflösung umfasst, ist beim Fünfakter nach der Exposition (vgl. Exposition) (1. Akt) die Entfaltung des dramatischen Konflikts wiederum in einen aufsteigenden und fallenden Handlungsteil gegliedert: er steigert sich über mehrere Stufen bis zum Höhepunkt der Krisis (2. und 3. Akt Epitasis); auf diesem Höhepunkt schlägt die Handlung um (4. Akt: Katastasis, Peripetie und fällt, wieder über mehrere Stufen , bis zur Lösung des Konflikts in der Katastrophe (5. Akt).

1. Akt Exposition [vgl. Exposition], Einführung in die dramatische Handlung
2. + 3. Akt Entfaltung des Konflikts (Epitases [vgl. Epitasis]), Steigerung der Handlung bis zum Höhepunkt der Krisis (vgl. Krisis)
4. Akt Katastasis (vgl. Katastasis), Scheinlösung des Konflikts; Ausgangspunkt der Peripetie (vgl. Peripetie),
5. Akt Katastrophe (vgl. Katastrophe), Zusammenbruch bzw. Lösung des Konflikts

Vom Standpunkt der handelnden Personen aus betrachtet, steht die steigende Handlung unter der Kategorie des Wollens, die fallende Handlung unter der Kategorie des Müssens.

Historie:

Im 17./18. Jh. entstanden Einakter (vgl. Einakter) aus Zwischenspielen (vgl. Zwischenspiel) von Akten größerer Aufführungen, deren Wandlung im 18./19. Jh. zu unterschiedlichsten Variationen führte: mehrere einaktige Dramen wurden am selben Abend gespielt, oder eine Kombination von einaktigem Schauspiel und einaktigem Ballett usw.

Entsprechend der Konfliktfülle können einfache, wenig verwickelte Handlungen in einem oder zwei Akten durchgeführt werden. Seit dem 18. Jh. sind die Theateraufführungen vorzugsweise in drei oder fünf Akte gegliedert.

Klassische und klassizistische Schauspiele oder Opern zeichnen sich seit dem 17. Jh. durch fünf Akte aus. Die Gliederung des Dramas in fünf Akte geht auf die Poetik des Horaz zurück und trifft für das antike griechische Theater nicht unumschränkt zu. Die Komödien der römischen Dichter Plautus und Terenz haben jedoch alle fünf Akte.

Die Teilung in vier Akte kommt im 19. Jh. spärlich vor; entsprechend werden auch mehr als fünf Akte selten aufgeführt. Stoff mit größerem Umfang wird von den Dichtern in fünf Akte eingeteilt und mit einem Vor- (vgl. Vorspiel, Prolog) oder Nachspiel (vgl. Nachspiel, Epilog) versehen.

(Quelle: Metzler--Literatur-Lexikon: Begriffe und Definitionen; hrsg. von Günther u. Irmgard Schweikle, [Mitarb. Irmgard Ackermann ...]. - 2. überarbeitete Auflage, Stuttgart: Metzler 1990; ISBN 3-476-00668-9.; S. 165, Autor: Dr. Jürgen Kühnel, Siegen)



Sekundärliteratur

Frytag, G.: Die Technik des Dramas; Sprache: Deutsch; Leipzig 1863

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(© 19.05.2007 Autor und Redaktion Gerd Gross) (letzte Änderung 20.05.2007)
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